E-Mail: Das US-Bundesrecht verlangt für Werbe-E-Mails keine vorherige Einwilligung, doch jede Nachricht muss dem CAN-SPAM Act entsprechen, der laut FTC „makes no exception for business-to-business email“ – also auch für E-Mails zwischen Unternehmen gilt. Zu den Anforderungen gehören korrekte Header-Angaben, eine nicht irreführende Betreffzeile, die Kennzeichnung der Nachricht als Werbung, eine gültige physische Postanschrift und eine Abmeldemöglichkeit, die Sie innerhalb von 10 Werktagen umsetzen (FTC, CAN-SPAM Act: A Compliance Guide for Business).
Telefon und SMS: Anrufe und Textnachrichten sind strenger geregelt. Die Bundesvorschriften nach dem Telephone Consumer Protection Act (47 CFR § 64.1200) und der Florida Telephone Solicitation Act (Fla. Stat. § 501.059) beschränken automatisch gewählte und vorab aufgezeichnete Verkaufsanrufe und -SMS ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung; sowohl die National Do Not Call Registry als auch die Florida Do Not Call list sind zu beachten, soweit sie anwendbar sind.
Ein Export enthält keinerlei Einwilligungen. Unsere Daten werden mit keiner Sperrliste für Werbeanrufe abgeglichen, auch nicht mit der National Do Not Call Registry und der Florida Do Not Call list. Wie Fla. Stat. § 501.059(4) auf Firmendaten mit Telefonnummern anzuwenden ist, muss anwaltlich geklärt werden; bis diese Frage geklärt ist, wird kein Datensatz aus Florida mit Telefonnummern herausgegeben. Für die Rechtskonformität Ihrer eigenen Kampagne sind Sie selbst verantwortlich; wir leisten keine Rechtsberatung.